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Tauchlehrer und Tauchschulen unterstehen im Rahmen ihrer Ausbildung der sogenannten Fürsorgepflicht. Dies bedeutet auch, dass sie über eventuelle Risiken im Zusammenhang mit dem Tauchen aufklären müssen, wozu der inzwischen mangelhafte Versicherungsschutz bei Tauchunfällen gehört. Bekannt ist, dass gesetzlich Krankenversicherte keine ambulanten Druckkammerkosten mehr erstattet bekommen. Aber auch Privat- und Auslandsreisekrankenversicherte bekommen die Kosten oftmals nicht erstattet.
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